Förderung digitaler Sicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen
Bereits im Jahr 2020 legte das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) das umfangreiche, branchenübergreifende Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf.
Ziel ist es, eine breite Basis für die digitale Transformation und den innovativen Wandel im Land NRW zu legen und kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich am Markt zu behaupten und einer der wichtigen wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
Die KMU sollen durch die Fördermöglichkeit motiviert werden, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital und innovativ weiter- oder neu zu entwickeln.
Dazu gibt es seither drei Teilprogramme:
- MID-Gutscheine ermöglicht es den KMU, für bestimmte Projekte auf externe Unterstützung z.B. zwecks Beratung, Entwicklung oder Umsetzung digitaler Aufgaben zurückzugreifen.
- MID-Assistent/in fördert die Einstellung von Hochschulabsolventen und damit den Wissenstransfer von Hochschulen zu kleineren Betrieben.
- MID-Invest unterstützt die Unternehmen dabei, innovative Hard- oder Software zu erwerben.
Im Oktober 2022 ist ein weiteres Teilprogramm hinzugekommen: MID-Digitale Sicherheit. Insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen haben oft nicht die finanziellen oder auch wissenstechnischen Möglichkeiten, ihre IT-Infrastruktur gegenüber Cyberangriffen ausreichend resilient zu machen. Mit dem neuen Teilprogramm soll dem entgegengewirkt werden. Gefördert werden kann die Ist-Analyse der IT-Sicherheit, die Schulung von Mitarbeitern oder auch der Erwerb von geeigneter Software für den IT-Basisschutz.
Auch dieses 4. Teilprogramm erfreut sich bereits großer Akzeptanz und Nachfrage.
Während seit 2020 über 1300 MID-Gutscheine für externe Unterstützung vergeben wurden und über 250 MID-Assistenten eingestellt werden konnten, sind seit Oktober letzten Jahres auch schon weit über 100 Förderanträge für MID-Digitale Sicherheit bewilligt worden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW, die weniger als 250 Mitarbeiter, einen maximalen Umsatz von 50 Mio. Euro pro Jahr und eine Bilanzsumme von unter 43 Mio. Euro haben.
Die Fördersummen können zwischen 4.000,- und 15.000,- Euro betragen. Die Förderquote liegt für kleine Unternehmen bei 80%, für mittlere Unternehmen bei 60%. Und der Durchführungszeitraum darf vom antragstellenden Unternehmen zwischen 6, 9 oder 12 Monaten gewählt werden.
Der Antrag ist ausschließlich digital beim Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder auch für Ihr digitales Projekt allgemein benötigen, finden Sie hier Ihren kompetenten Ansprechpartner: www.k3-innovationen.de
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