Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Für den Fall, dass die Information aber nicht bei Ihnen angekommen sein sollte, möchten wir Sie gerne erinnern – auch daran, dass wir an Ihrer Seite sind!
Ab dem 01.12.2021 gilt in Deutschland – ohne Übergangsfrist – ein neues Gesetz, welches alle Anbieter interpersonaler Kommunikation zum noch strikteren Datenschutz anhält – und damit auch alle Website-Inhaber, Betreiber von Suchmaschinen und Online-Shops.
Der Name der neuen Richtlinie lautet „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Medien“ oder kurz „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)“.
Im Wesentlichen passt es die bisherigen Datenschutzbestimmungen von Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) an die Regelungen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) an und schließt – indem es den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umsetzt – bestehende Datenschutzlücken.
Die zentrale Neuerung betrifft dabei vor allem Cookies und vergleichbare Techniken zur Nachverfolgung (z.B. via Browser Fingerprinting, MAC-Adressen oder IMEI-Nummern).
Der Einsatz dieser Tools erfordert ab dem 01.12.2021 nämlich die ausdrückliche, vorherige Zustimmung des Nutzers zum Speichern von Cookies und zur Auswertung der dadurch erfassten Daten, und zwar – gemäß den ePrivacy-Richtlinien – unabhängig davon, ob es sich dabei um personenbezogene oder – unabhängige Daten handelt. Letzterer Punkt ist anders als bei der DSGVO, die ausschließlich personenbezogene Daten schützt.
Eine Ausnahme gilt allerdings für technisch notwendige Cookies, die keinerlei Zustimmung des Users benötigen, wenn ohne sie der Dienst nicht angeboten werden kann.
Wichtig zu wissen ist, dass das TTDSG parallel zur DSGVO gilt. Wer also zuwiderhandelt, muss nicht nur mit den sehr hohen Bußgeldern oder Abmahnungen gemäß DSGVO rechnen, sondern gegebenenfalls mit zusätzlichen Strafen nach TTDSG.
Daher möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Cookie-Banner und –Einstellungen zu überprüfen und ggf. den neuen Richtlinien anzupassen.
Wenn Sie bei der Umsetzung des neuen Gesetzes Hilfe benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu!
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